Führend bei Service & Preis/Leistung.
Auf Wunsch mit Hin- & Rücktransport.
Der Mietgegenstand ist vom Mieter beim Lager des Vermieters abzuholen und dorthin auch wieder zurückzubringen. Auf Wunsch kann eine Anlieferung und Abholung gegen Aufpreis erfolgen. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand gereinigt, vollgetankt und gewartet. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand im selben Zustand zurückzugeben. Zudem ist der Mieter verpflichtet, täglich den Ölstand zu überprüfen. Schäden, die durch Ölmangel entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe sind alle aufgetretenen Mängel dem Vermieter zu melden. Die Mietgeräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Für nicht gereinigte Mietgeräte wird eine Reinigungsgebühr auf Basis der Arbeitszeit (1 AW entspricht 15 Minuten à 20 Euro netto) berechnet.
Bei der Nutzung eines Häckslers ist darauf zu achten, dass weder Schmutz noch zusammengeharktes oder -gefegtes Material in den Häcksler eingebracht wird. Andernfalls werden die Kosten für den Ausbau, das Schleifen und den Wiedereinbau der Messer dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich für das im Vertrag spezifizierte Bauvorhaben zu verwenden.
Die Kaution wird mit der Mietgebühr verrechnet. Der überschüssige Betrag wird nach Rückgabe des Mietobjekts erstattet.
Das Mietobjekt ist unfallversichert. Die Versicherungsgebühr beträgt 20 Euro pro Tag. Im Schadenfall beträgt die Selbstbeteiligung 4000 Euro.
Bei Schäden durch Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 20% des Neuwerts (netto) des Mietobjekts.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten gemäß der Datenschutzverordnung verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Die Mietzeit beträgt eine 5-Tage-Woche mit maximal 8 Betriebsstunden (BS) pro Tag. Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden gesondert nach Nutzung berechnet und müssen im Voraus angemeldet werden. Der Einsatz von Mietgeräten für Abbrucharbeiten ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch Ziel-Baumaschinen erlaubt. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz der Baumaschine. Reifen- und Kettenschäden sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters. Es gelten ausschließlich unsere ausliegenden Mietbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Ihrer Unterschrift in Kraft.